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HEV Graubünden nimmt Stellung zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer

28.10.2026

Der HEV Graubünden hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer eine Stellungnahme ausgearbeitet. Diese wurde am 23. Oktober 2026 vom Vorstand verabschiedet und am 27. Oktober 2026 beim Kanton eingereicht.

Darin legt der HEV Graubünden seine Haltung zur geplanten Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer dar und vertritt die Anliegen der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Insbesondere setzt sich der HEV Graubünden mit Nachdruck dafür ein, dass es im Zuge des Systemwechsels zu keiner steuerlichen Überkompensation kommt und keine Steuern auf Vorrat erhoben werden.

Mit der Veröffentlichung machen wir unsere Stellungnahme sowohl unseren Mitgliedern als auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.